Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Vertragsabschluss
Veranstalter bei allen Angeboten ist der HSC Schmiden/Oeffingen bzw. der Verein zu Förderung des HSC Schmiden/Oeffingen 2004 e.V. (beide im Folgenden HSC genannt). Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich, über die Homepage oder per E-Mail erfolgen.
2. Leistungsumfang
Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung des Veranstalters. Änderungen sind möglich. Sie obliegen der Entscheidung des Betreuungspersonals vor Ort.
3. Bezahlung
Mit Vertragsschluss und Erhalt der Teilnahmebestätigung ist der Rechnungsbetrag bis spätestens 10 Tage vor Beginn der Veranstaltung zur Zahlung fällig.
4. Rücktritt und Kündigung durch den HSC
Der HSC kann in folgenden Fällen vor Beginn der Veranstaltung vom Vertrag zurücktreten oder nach Beginn der Veranstaltung den Vertrag kündigen:
a) Wenn die festgelegte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird.
b) Wenn der Teilnehmer die Durchführung der Veranstaltung ungeachtet einer Abmahnung der Verantwortlichen nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Nach einer Kündigung besteht seitens des Teilnehmers kein Anspruch auf Erstattung des Beitrags
5. Rücktritt und Kündigung durch den Kunden/die Kundin
Bei einer Absage werden die Rückerstattungskosten gültig, welche bei der Anmeldung über das Portal einzulesen sind. Für jede kostenpflichtige Aktivität gelten andere Stornierungsregeln.
Wird eine Teilnehmerin oder ein Teilnehmer während der Veranstaltung krank oder verletzt sich währenddessen, muss ebenfalls eine Krankmeldung vorgelegt werden. Bei einem solchen Fall wird die Auszahlung der Kosten anteilig vorgenommen.
Folgende Berechnungsgrundlage wird hierfür herangezogen:
Kosten der Veranstaltung abzüglich der Ausrüstungskosten, abzüglich der Kosten für die Verpflegungskosten für alle Veranstaltungstage. Der verbleibende Restbetrag wird durch die Anzahl der Veranstaltungstage dividiert und anteilig (Anzahl der Tage, an denen nicht teilgenommen werden kann) als Gutschrift ausbezahlt.
6. Haftung
Der Veranstalter haftet für die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Trainer und Betreuer, die ordnungsgemäße Durchführung der Angebote und die ordnungsmäßige Erbringung der sonstigen vertraglich vereinbarten Leistungen. Keine Haftung seitens des Veranstalters besteht bei Einbruch oder Diebstahl. Der Erziehungsberechtigte haftet für die vorsätzlich oder fahrlässig verursachten Schäden des jeweiligen Teilnehmers.
7. Versicherungen
Jeder Teilnehmer muss kranken- und haftpflichtversichert sein. Die direkte An- und Abfahrt, sowie Verletzungen und Beschädigungen während der Veranstaltungsdauer sind durch die Kranken- bzw. Haftpflichtversicherung der Erziehungsberechtigten abgedeckt. Der Abschluss weiterer Versicherungen liegt im Ermessen der Teilnehmer bzw. Erziehungsberechtigten.
8. Medizinische Versorgung
Wird ein Teilnehmer während der Veranstaltung krank oder verletzt, so bevollmächtigen der Teilnehmer bzw. seine Erziehungsberechtigten der HSC, alle notwendigen Schritte und Aktionen für eine sichere, angemessene Behandlung und/oder seinen Heimtransport zu veranlassen. Sollten der HSC durch eine medizinische Notfallversorgung eines Teilnehmers Kosten entstehen, so erklären sich der Teilnehmer bzw. seine Erziehungsberechtigten bereit, diese umgehend zu erstatten.
9. Foto-, Ton- und Filmrechte
Die Teilnehmer und ihre gesetzlichen Vertreter erklären mit der Anmeldung ihr Einverständnis dazu, dass von den Teilnehmern Bildnisse, Ton- und Filmaufnahmen angefertigt und durch den HSC und deren Partner verbreitet und öffentlich zur Schau gestellt werden – auch im Internet und in den Social Media Kanälen-, und zwar ohne Beschränkung des räumlichen, inhaltlichen oder zeitlichen Verwendungsbereichs und insbesondere wiederholt auch zu Zwecken der eigenen oder fremden Werbung. Partner sind die Sponsoren der jeweiligen Veranstaltung, sowie die Vereine Hometown Handballcamps e.V., TV Oeffingen 1897 e.V. und TSV Schmiden 1902 e.V.
10. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch die gesetzliche Regelung zu ersetzen, die dem verfolgten Vertragszweck möglichst nahe kommt.